Ambulante Kur in Bad Alexandersbad

Was bedeutet eine ambulante Vorsorgekur und wer hat Anspruch darauf?

Die ambulante Kur, auch als offene Badekur oder ambulante Vorsorgekur bekannt, ist seit dem 21. Juni 2021 wieder Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Anders als eine Rehamaßnahme dient sie der gesundheitlichen Vorsorge und dem frühzeitigen Entgegenwirken möglicher Beschwerden und Krankheitsrisiken. Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich alle drei Jahre Anspruch auf eine ambulante Badekur.

Therapie-Zentrum ALEXBAD in Bad Alexandersbad

Das Heilbad in Bad Alexandersbad als Ort für Ihre ambulante Kur

Das Heilbad Bad Alexandersbad und das Gesundheitszentrum ALEXBAD begleiten Sie bei Ihrer ambulanten Vorsorgekur im Fichtelgebirge. Medizinische Vorsorge wird hier mit therapeutischen Anwendungen sowie den natürlichen Heilmitteln des anerkannten Mineral- und Moorheilbades kombiniert.

Die ruhige Lage im Fichtelgebirge, das gesundheitliche Angebot im ALEXBAD und die individuelle Betreuung schaffen ideale Voraussetzungen, um aktiv etwas für die eigene Gesundheit zu tun und neue Kraft zu tanken.

 

Sprechen Sie uns an!
Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrer ambulanten Kur in Bad Alexandersbad.

+49 9232 / 94 73 100

Wer hat Anspruch auf eine ambulante Kur?

Anspruch auf eine ambulante Kur haben grundsätzlich Versicherte, die aktiv etwas für ihre Gesundheit tun und gesundheitlichen Beschwerden frühzeitig entgegenwirken möchten. Die medizinische Notwendigkeit wird durch den behandelnden Arzt festgestellt und gegenüber der Krankenkasse begründet. Informationen zur Antragstellung und zu möglichen Leistungen erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse. Beihilfeberechtigte können sich zusätzlich an ihre zuständige Beihilfestelle wenden.

Sie möchten eine ambulante Kur beantragen? Nutzen Sie hier den Online-Kurantrag.

„Der einfachste Weg zur Kur“

So beantragen Sie Ihre ambulante Kur

Informieren Sie sich zunächst bei Ihrer Krankenkasse über mögliche Leistungen und Zuschüsse zur ambulanten Kur. Ihr Hausarzt muss anschließend die medizinische Notwendigkeit der Vorsorgemaßnahme bestätigen und den Antrag entsprechend begründen.

Weitere Informationen zur ambulanten Vorsorgekur finden Sie im Flyer des Bayerischen Heilbäder-Verbandes.

Der Infoflyer „Der einfachste Weg zur Kur“ informiert über Heilbäder, Kurorte und wichtige Voraussetzungen rund um die ambulante Kur.

Wichtige Informationen zur ambulanten Kur

  • Der Kurort und der Kurarzt können frei gewählt werden
  • Die ambulante Kur muss in einem anerkannten Kurort stattfinden
  • Eine ambulante Vorsorgekur ist grundsätzlich alle drei Jahre möglich
  • Die Dauer einer Kur beträgt in der Regel 2 bis 3 Wochen

 

Kostenübernahme einer ambulanten Kur durch die Krankenkasse

  • 100 % ärztliche Behandlung
  • 90 % Kurmittel
  • teilweise Zuschuss für Übernachtung & Verpflegung

 

Eigenbeteiligung bei der ambulanten Kur

  • 10% verordnete Kurmittel
  • 10,00 Euro Rezeptgebühr

Sie bekommen keine Kur genehmigt?

Auch ohne Genehmigung der Krankenkasse besteht die Möglichkeit, eine ambulante Kur oder einzelne Gesundheitsleistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Das Therapie-Zentrum ALEXBAD in Bad Alexandersbad unterstützt Sie gerne bei Fragen zu Angeboten, Anwendungen und individuellen Möglichkeiten rund um Ihre persönliche Gesundheitsvorsorge.

Vorsorge ist besser als Nachsorge!

Entspannung Training Therapie Bistro Ferienwohnung
Terminreservierung