Was bedeutet eine ambulante Vorsorgekur und wer hat Anspruch darauf?
Die ambulante Kur, auch als offene Badekur oder ambulante Vorsorgekur bekannt, ist seit dem 21. Juni 2021 wieder Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Anders als eine Rehamaßnahme dient sie der gesundheitlichen Vorsorge und dem frühzeitigen Entgegenwirken möglicher Beschwerden und Krankheitsrisiken. Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich alle drei Jahre Anspruch auf eine ambulante Badekur.
Das Heilbad Bad Alexandersbad und das Gesundheitszentrum ALEXBAD begleiten Sie bei Ihrer ambulanten Vorsorgekur im Fichtelgebirge. Medizinische Vorsorge wird hier mit therapeutischen Anwendungen sowie den natürlichen Heilmitteln des anerkannten Mineral- und Moorheilbades kombiniert.
Die ruhige Lage im Fichtelgebirge, das gesundheitliche Angebot im ALEXBAD und die individuelle Betreuung schaffen ideale Voraussetzungen, um aktiv etwas für die eigene Gesundheit zu tun und neue Kraft zu tanken.
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Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrer ambulanten Kur in Bad Alexandersbad.
Anspruch auf eine ambulante Kur haben grundsätzlich Versicherte, die aktiv etwas für ihre Gesundheit tun und gesundheitlichen Beschwerden frühzeitig entgegenwirken möchten. Die medizinische Notwendigkeit wird durch den behandelnden Arzt festgestellt und gegenüber der Krankenkasse begründet. Informationen zur Antragstellung und zu möglichen Leistungen erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse. Beihilfeberechtigte können sich zusätzlich an ihre zuständige Beihilfestelle wenden.
Sie möchten eine ambulante Kur beantragen? Nutzen Sie hier den Online-Kurantrag.
Informieren Sie sich zunächst bei Ihrer Krankenkasse über mögliche Leistungen und Zuschüsse zur ambulanten Kur. Ihr Hausarzt muss anschließend die medizinische Notwendigkeit der Vorsorgemaßnahme bestätigen und den Antrag entsprechend begründen.
Weitere Informationen zur ambulanten Vorsorgekur finden Sie im Flyer des Bayerischen Heilbäder-Verbandes.
Der Infoflyer „Der einfachste Weg zur Kur“ informiert über Heilbäder, Kurorte und wichtige Voraussetzungen rund um die ambulante Kur.
Auch ohne Genehmigung der Krankenkasse besteht die Möglichkeit, eine ambulante Kur oder einzelne Gesundheitsleistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Das Therapie-Zentrum ALEXBAD in Bad Alexandersbad unterstützt Sie gerne bei Fragen zu Angeboten, Anwendungen und individuellen Möglichkeiten rund um Ihre persönliche Gesundheitsvorsorge.
Vorsorge ist besser als Nachsorge!